Studienaufbau PO-Version 2017
Das Studium im BA Kunstgeschichte
Hilfreiche Informationen und Instrumentarien zur Organisation des Bachelorstudiums Kunstgeschichte sind nachfolgend aufgeführt. Bei allen das Studium betreffenden Fragen können Sie sich auch an die Fachstudienberaterin für den BA, Dr. Bettina Keller, wenden.
Die FAU stellt PDFs zur Verfügung, die Studierenden die wichtigsten Funktionen von „Campo“ erklären.
Ebenso finden Sie dort Video-Tutorials zum Umgang mit „Campo“. (Für den Zugang zu den Videos ist eine Anmeldung per IDM erforderlich.)
Im Bereich Schlüsselqualifikationen sind in den Bachelorstudiengängen auf Praxiskompetenzen abzielende Module im Umfang von maximal 30 ECTS-Punkten erfolgreich abzuschließen.
Zu den Schlüsselqualifikationen zählen
- Module aus anderen als den beiden gewählten Studiengängen,
- Module aus dem BA-Studiengang Kunstgeschichte, sofern sie nicht im Regelstudium belegt werden und neben fachlichen Kompetenzen auch Schlüsselqualifikationen vermitteln (bei freien Kapazitäten können z. B. weitere Lehrveranstaltungen – Aufbau- bzw. Hauptseminare – in den Modulen Geschichte der Bildenden Kunst des Mittelalters, Geschichte der Bildenden Kunst von der Renaissance bis zur Moderne, Geschichte der Architektur, Spezialisierung im Bereich der Bildenden Kunst und Architektur und Praxisbezogenes Studium vor Originalen belegt werden),
- kunstgeschichtliche Gastvorträge (über Laufzettel anrechenbar, Aushänge beachten),
- Angebote zentraler Einrichtungen, die besondere Kompetenzen vermitteln bzw. geeignet sind, das Ausbildungsprogramm in spezifischer Weise zu erweitern (z. B. Rechenzentrum und Sprachenzentrum der FAU, Virtuelle Hochschule Bayern),
- Praktika, die nicht im Modul Praktikum angerechnet werden (für die ECTS-Punkte-Umrechnung wird von einer 40-Stunden-Arbeitswoche ausgegangen); als Nachweis sind ein Praktikumszeugnis des Arbeitgebers sowie ein detaillierter Praktikumsbericht, der mindestens Angaben über die Dauer (einschließlich Wochenarbeitsstunden) sowie Art und Umfang der erbrachten Tätigkeit enthält, vorzulegen,
- Module zum Fremdspracherwerb in einer studienfachnahen Fremdsprache,
- berufsqualifizierender Anteil eines Auslandsstudiums (pauschal 5 ECTS anrechenbar),
- Übernahme von Tutorien.
Die Anmeldung erfolgt über Campo unter der entsprechenden Prüfungsnummer. Sofern keine Prüfungsnummer hinterlegt ist (z. B. bei Praktika, Angebote zentraler Einrichtungen), ist ein entsprechender Nachweis über die erfolgreich abgelegte Schlüsselqualifikation mit einem Antrag auf Anrechnung bei der Prüfungsbeauftragten einzureichen.
Studierende im Zweitfach Kunstgeschichte können in der Belegung zwischen dem Modul Praktikum und dem Modul Praxisorientiertes Studium vor Originalen wählen.
Für Studierende im Erstfach Kunstgeschichte ist das Modul Praktikum Bestandteil des Pflichtcurriculums. Für sie gilt:
Das Praktikum kann entweder berufspraktisch oder forschungsorientiert ausgerichtet sein oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Mitarbeit mit entsprechender ECTS-Zahl in einem Forschungsprojekt an der Universität oder anderen Einrichtungen absolviert werden. Es vermittelt einen ersten Einblick in die Möglichkeiten der praxisorientierten Anwendungen oder forschungsorientierten Grundlagen und Entwicklungen der Kunstwissenschaft.
Das Modul vermittelt praktische Erfahrungen in einem studiengangbezogenen Berufsfeld. Dabei können z. B. folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden:
- Analyse von Kunstwerken,
- Vermittlung und Vermarktung von Kunstwerken,
- Pflege des kulturellen Erbes,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Erwachsenenbildung,
- Museumspädagogik etc.
Der Arbeitsaufwand beträgt 150 Zeitstunden (5 ECTS). Von externen Anbietern angebotene Praktika umfassen üblicherweise 160 Zeitstunden (4-wöchiges Vollzeitpraktikum mit 40 Stunden/Woche oder Teilzeitpraktikum mit entsprechendem Umfang). Das Praktikum soll in einem Bezug zum Studiengang stehen. Stark nachgefragte Praktikumseinrichtungen vergeben ihre Plätze für Praktikanten erfahrungsgemäß bevorzugt längerfristig (ca. 6 Wochen).
Das Praktikum ist rechtzeitig vor Beginn bei der Praktikumsbeauftragten, Dr. Bettina Keller, anzumelden und darf erst nach Genehmigung angetreten werden. Mitzuteilen sind
- Praktikumsstelle und Betreuer,
- genaue Dauer des Praktikums,
- Praktikumsinhalte.
Es wird empfohlen, mit der Praktikumsstelle einen Vertrag zu schließen und diesen der Praktikumsbeauftragten vorzulegen.
Nach Abschluss des Praktikums ist ein Praktikumsbericht (Umfang ca. 5 Seiten) anzufertigen. Der Praktikumsbericht reflektiert die im Praktikum angewandten und neu erworbenen Kompetenzen.
Damit das Praktikum verbucht werden kann, muss neben dem Praktikumsbericht auch die Bescheinigung der Praktikumsstelle vorliegen! Beide Unterlagen sind in dem Semester, in dem das Praktikum verbucht werden soll, auf StudOn unter den Lehrveranstaltungen des Faches im Kurs „BA-Praktikum“ als PDF in dem dort eingestellten Digitalen Briefkasten hochzuladen. Der Dateiname muss den Namen des Praktikanten/der Praktikanten und die Matrikelnummer enthalten.
Weitere Informationen sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.
Allgemein
Informationen zum formalen Anforderungsprofil an eine Bachelorarbeit, zur Themenvergabe, zur Verlängerung der Bearbeitungszeit, zu Abgabe und Bewertung sind der jeweils gültigen „Allgemeine[n] Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg“, § 32, zu entnehmen:
Zu den fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen und zur Einpassung in den Studienverlaufsplan informiert das Modulhandbuch des BA Kunstgeschichte in seiner jeweils gültigen Fassung.
Anmeldeverfahren
Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit beträgt nach Anmeldung drei Monate. Maßgeblich für den Beginn der Bearbeitungsfrist ist das auf dem Anmeldeformular eingetragene Datum der Themenvergabe. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mit dem Formular Mitteilung über die Vergabe eines Themas für die Bachelorarbeit/Masterarbeit:
Das vom Themensteller zu unterschreibende Formular ist im Sekretariat des Instituts für Kunstgeschichte abzugeben.
Abgabe
Die „Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg“ sieht für die Abgabe der Bachelorarbeit folgendes vor:
„Die Arbeit ist in zwei schriftlichen Exemplaren sowie in maschinenlesbarer, elektronischer Fassung beim Prüfungsamt während der Öffnungszeiten einzureichen. Das Prüfungsamt teilt der Betreuerin bzw. dem Betreuer unverzüglich das Datum der Abgabe mit und leitet dieser bzw. diesem die Arbeit zu.“ (§ 32 Abs. 7 bzw. § 38 Abs. 5)
Die schriftlichen Exemplare müssen gebunden sein.
Bitte teilen Sie die Abgabe der Arbeit zusätzlich dem Sekretariat mit.