Habilitationen
Die Habilitationsordnung der FAU sieht eine Begleitung der Habilitierenden durch ein interdisziplinär besetztes Mentorat vor. Dieses vereinbart mit dem Habilitierenden Art und Umfang der notwendigen Leistungen in Forschung und Lehre. Das Fachmentorat führt nach zwei Jahren eine Zwischenevaluierung sowie nach Einreichung der Habilitationsschrift bei der Fakultät die abschließende wissenschaftliche Begutachtung durch, bei der auch externe Gutachter und Gutachterinnen einbezogen werden. Ziel ist es, die Kandidatinnen und Kandidaten möglichst innerhalb von vier Jahren für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren.
Einzelheiten zu Voraussetzungen, Antragstellung und Verfahren finden Sie in der Habilitationsordnung der FAU Erlangen-Nürnberg.
Aktuell Habilitierende am Institut für Kunstgeschichte sind:
Abgeschlossene Habilitationen
Friedrich Haack (1900), Hans Erich Kubach (1940), Karl-Adolf Knappe (1968/69), Wladimir Timofiewitsch (1969/70), Volkmar Greiselmayer (1992), Sibylle Appuhn-Radtke (1996), Christian Hecht (2002), Anja Grebe (2012), Doris Gerstl (2013), Eva Wattolik (2014), Manuel Teget-Welz (2017)